AGB

1. Gültigkeit

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der Herbessence.ch, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschliesslich unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.

2. Preise

Die Preise in unseren Listen sind Abgabepreise für die Schweiz inbegriffen Mehrwertsteuer (MWSt), sowie alle sonstigen Kosten. Die Preise sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt in Schweizer Franken zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Wir liefern ab unserem Lager inkl. Verpackung und Versandspesen wie bei unserer Bestätigung angegeben.

3. Auftragserteilung

Mündliche, schriftliche oder durch E-mail erteilte Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder wenn wir die Ware und Rechnung an den Käufer übersandt haben. Besondere Wünsche, z.B. für äussere Verpackung, Versand und Qualität, sind in jedem Auftrag zu wiederholen. Im Kundenauftrag beschaffte Nicht-lagergeführte Artikel sind von Umtausch oder Rückgabe  ausgeschlossen.  .

4. Lieferung

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Dies gilt auch dann, wenn wir eigene Transportmittel verwenden. Verpackung und Versandweg wählen wir  nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehrkosten, die aufgrund besonderer Wünsche für Verpackung oder Versand (z.B. Eilversand) entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch unvorhersehbare Umstände gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn uns die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird. Unvorhersehbare Umstände sind z.B. Betriebsstörungen, Beförderungsschwierigkeiten, gleichgültig, ob sie in unserem Werk, bei unseren Lieferanten oder bei dem betroffenen Transportunternehmen eingetreten sind. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Verpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang; wenn uns die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist. 

 

5. Beanstandungen, Rücksendungen, Gewährleistung und Haftung

Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer zu melden, damit ein Schadenprotokoll aufgenommen werden kann. Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung der Ware feststellbar sind und bei Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Menge als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgegeben werden. Benutzte oder beschädigte Artikel sowie Artikel ohne unversehrte Originalverpackung sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. 

Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder der entsprechenden Gutschrift. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder von uns schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeiten sind, ausser im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, ist unsere Haftung auf den für uns als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden beschränkt.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfüllen. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bank- oder Postscheckkonto gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu verlangen. Eine Skontogewährung entfällt grundsätzlich, auch dann, wenn Vorauszahlung oder Zahlung ohne Inanspruchnahme eines Zieles erfolgt.
Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung können wir Vorauszahlung oder Garantien verlangen. Vorauszahlung können wir ebenfalls verlangen, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; in diesen Fällen können wir auch eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen. Sollten bei Sammelrechnungen einzelne Rechnungspositionen streitig sein, so entbindet das den Käufer nicht von seiner Pflicht, alle unstreitigen Positionen bis zu der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat. Wir sind berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers in dem vom Betreibungsamt geführten öffentlichen Register eintragen zu lassen, sofern wir dies für notwendig halten.

8. Unverbindliche Beratung

Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von der Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.

9. Schutzrechte

Mit dem Erwerb unserer Produkte ist keine Lizenz an irgendeinem unserer Schutzrechte verbunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr unserer Waren zu Verstössen gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter führen kann und übernehmen in solchen Fällen keine Haftung. Die Kennzeichnung der Marken durch ® bedeutet, dass die gekennzeichneten Marken im Ursprungsland des Herstellers geschützt sind. In Einzelfällen sind entsprechende Marken auch in anderen Ländern geschützt.
 

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

11. Rechtsgültigkeit

Mit dem Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die Verkaufs- und Lieferbedingungen früherer Preislisten und Kataloge ihre Gültigkeit. Durch jede Auftragserteilung anerkennt der Käufer alle Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sowie die Verträge, die aufgrund der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

12. Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Forel.

 

Forel, den 1. April 2006